Digitaler Produktpass im Gebäude
Was Eigentümer und Betreiber jetzt vorbereiten
Von der realen Anlage über den digitalen Zwilling zum Einbauort im Gebäudemodell. Der Produktpass hängt am QR Code, die Verknüpfung mit dem Raum ist Sache des Eigentümers.
Kurz gesagt. Bauprodukte und Anlagen aus der EU tragen künftig einen digitalen Produktpass mit maschinenlesbaren Angaben zu Herkunft, Leistung, Wartung und Rückbau. Für Schweizer Eigentümer entsteht keine gesetzliche Pflicht, aber eine neue Datenquelle, die ohne Vorbereitung ungenutzt im Herstellerportal liegen bleibt. Wer Produktdaten heute in seine Informationsanforderungen aufnimmt, erhält bei der nächsten Übergabe vollständige Pässe statt PDF Ordner.
Was ist der digitale Produktpass?
Der digitale Produktpass ist ein Datensatz je Produkt, erreichbar über einen QR Code auf dem Produkt und registriert in einer europäischen Datenbank. Er enthält, was Hersteller bisher auf Typenschild, Datenblatt und Konformitätserklärung verteilt haben, neu in einer Form, die Maschinen lesen können. Die Rechtsgrundlage ist die Ökodesign Verordnung der EU, für Bauprodukte ergänzt durch die neue Bauprodukteverordnung. Die technischen Normen für Identifikation, Datenträger, Schnittstellen und Speicherung sind seit Mai 2026 publiziert, das Register der EU ist seit Juli 2026 in Betrieb. Batterien erhalten den ersten verbindlichen Pass im Februar 2027, der Rechtsakt für Bauprodukte ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt.
Betrifft das Schweizer Eigentümer?
Ja, über die Lieferkette. Die Schweiz führt keinen eigenen Produktpass ein, aber rund 70 Prozent der Importe stammen aus der EU. Lüftungsgeräte, Wärmepumpen, Pumpen und Schaltschränke werden ihre Daten mitbringen, ob ein Schweizer Gesetz das verlangt oder nicht. Die Koordinationskonferenz der Bau und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat dazu ein Grundlagenpapier veröffentlicht. Die Empfehlung an öffentliche und private Bauherrschaften ist deutlich. Kompetenzen aufbauen, strukturierte Produktdaten einfordern, und sicherstellen, dass die eigene Software diese Daten importieren, prüfen und an den Betrieb übergeben kann.
Warum der Pass beim Hersteller nicht reicht
Ein Produktpass liegt beim Hersteller oder bei einem Dienstleister in dessen Auftrag. Ein Gebäude lebt dreissig Jahre und länger. In dieser Zeit wechseln Produktlinien, Firmen fusionieren, Portale werden abgeschaltet. Die europäischen Normen verlangen, dass der Pass über die Lebensdauer des Produkts erreichbar bleibt. Sie verlangen nicht, dass jemand weiss, in welchem Raum die Anlage steht, zu welchem System sie gehört und welches Abnahmeprotokoll zu ihr gehört. Diese Verknüpfung ist Sache des Eigentümers. Sie entsteht nur, wenn der Pass beim Einbau abgeholt und am Gebäude abgelegt wird, mit Quelle und Datum.
Was wir vor zwei Jahren beschrieben haben
Konzeptpapier als PDF herunterladen (2024)
Als wir die CDE des Bauherrn als zirkulären digitalen Gebäudezwilling konzipiert haben, stand der Produktpass bereits im Kern. Das Digital Building Logbook als gemeinsame Ablage aller Gebäudedaten, die Anbindung von Herstellerdaten zu Ökobilanz, Nutzung, Unterhalt und Recycling, und die sieben Elemente eines Produktpass Systems nach der Normungsroadmap Circular Economy des DIN. Das Konzeptpapier von damals ist oben als PDF eingebettet.
Daraus sind Funktionen geworden, die heute im Einsatz sind. Der Information Delivery Planner stellt Vorlagen für Informationsanforderungen bereit, für Modelle, Dokumente und Eigenschaften von Anlagen. Die Smart Data Services strukturieren alle Daten in Gewerke, Anlagen, Komponenten und Räume und prüfen jede Lieferung gegen die vereinbarten Anforderungen. Der Rückbautask hält den Zwilling bei Umbau und Rückbau aktuell. Wie aus einem Archiv eine belegte Datenbasis wird, haben wir im Beitrag Bestandsdokumentation erschliessen beschrieben.
Wie ein Produktpass zum Gebäudewissen wird
Der Ablauf ist derselbe wie bei jeder Informationslieferung. Erstens formuliert der Bauherr in seinen Anforderungen, welche Angaben je Anlagentyp zu liefern sind, etwa Typenschild, technische Daten, Betriebsanleitung, Wartungsplan und Umweltangaben. Zweitens liefert der Unternehmer oder Hersteller diese Angaben, künftig als Produktpass statt als Ordner. Drittens wird die Lieferung geprüft. Fehlt der Wartungsplan, geht die Lieferung zurück, bevor sie in den Betrieb gelangt. Viertens wird jede Angabe der Anlage zugeordnet, mit Raum, System und Quelle. Danach kann der Betrieb fragen, und die Antwort nennt die Quelle, wie im Beitrag Informationen am Bauteil gezeigt.
Ausblick: aus Produktpässen wird ein Gebäudepass
Die Hersteller stellen Produktpässe zunehmend als Verwaltungsschale nach IEC 63278 bereit, einem Format aus der Industrie, das die Angaben in genormten Teilmodellen liefert. Wir arbeiten daran, solche Pakete direkt in LIBAL zu übernehmen, gegen die Anforderungen des Bauherrn zu prüfen und mit Raum, Anlage und Modell zu verknüpfen. Aus vielen Produktpässen wird so ein Gebäudepass, der für Betrieb, Nachhaltigkeitsnachweis und Rückbau verfügbar bleibt, unabhängig vom Herstellerportal. Diese Funktionen sind in Entwicklung. Was heute schon geht, ist die Vorbereitung. Produktdaten in die Anforderungen aufnehmen, Lieferungen prüfen, Angaben an der Anlage ablegen.
Häufige Fragen
Muss ich als Schweizer Eigentümer einen Produktpass führen?
Nein. Die Pflicht trifft Hersteller und Importeure, die Produkte in der EU in Verkehr bringen. Schweizer Eigentümer sind nicht verpflichtet, erhalten aber Produkte mit Pass und können die Daten nutzen, wenn ihre Prozesse dafür bereit sind.
Ab wann kommen Bauprodukte mit Produktpass?
Der Rechtsakt für Bauprodukte unter der neuen Bauprodukteverordnung ist für das zweite Quartal 2027 angekündigt. Danach gilt eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten. Mit verbindlichen Pässen für Bauprodukte ist ab Ende 2028 zu rechnen, mit freiwilligen Pässen einzelner Hersteller früher. Batterien sind ab Februar 2027 verbindlich.
Was ist eine Verwaltungsschale?
Die Verwaltungsschale, international Asset Administration Shell, ist ein genormtes Format für den digitalen Zwilling eines Produkts oder einer Anlage. Sie gliedert die Angaben in Teilmodelle wie Typenschild, technische Daten, Dokumentation und Umweltangaben. Die Industrie setzt sie als technische Grundlage für den Produktpass ein.
Was kann ich heute tun?
Produktdaten in die Informationsanforderungen aufnehmen und vertraglich mit Unternehmern und Lieferanten vereinbaren. Das ist die Empfehlung der KBOB und braucht keine neue Software. Wer heute festlegt, welche Angaben je Anlage zu liefern sind, erhält morgen vollständige Pässe.
Ersetzt der Produktpass die Umweltproduktdeklaration?
Nein. Umweltproduktdeklarationen nach EN 15804 bleiben die Grundlage für Ökobilanzen. Der Produktpass verweist auf sie und macht ihre Werte maschinenlesbar verfügbar.
Quellen: EU Kommission, Digital Product Passport, Zeitplan Stand Oktober 2026. CEN CENELEC, Normen EN 18216 bis EN 18223, Juli 2026. KBOB, Digital Product Passport DPP, Grundlagen und Implikationen für die öffentlichen Bauherren in der Schweiz, Version 1.01, Januar 2026. LIBAL, Die CDE des Bauherrn, zirkulärer digitaler Gebäudezwilling, 2024.
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